Über mich Anita Pickl Physiotherapie

Über mich

Der Beruf der Physiotherapeutin begeistert mich seit über 27 Jahren. Die Kombination aus medizinischem Wissen, praktischen Fähigkeiten und zwischenmenschlicher Interaktion macht meine Arbeit abwechslungsreich. Die Möglichkeit, Menschen zu unterstützen und ihre Lebensqualität zu verbessern, ist sehr erfüllend. Denn die Fähigkeit, sich mühelos und schmerzfrei zu bewegen, ist meiner Meinung nach entscheidend für unsere Lebensqualität. Darum möchte ich meine Patienten mit den vielfältigen Methoden der Physiotherapie und Manuellen Therapie unterstützen, ihre Beweglichkeit zu steigern und Schmerzen zu lindern, damit sie ihren Alltag wieder leichter und unbeschwerter leben können. Dazu gehören neben den therapeutisch ausgeführten Behandlungstechniken auch die Anleitung zu Eigenübungen und individuelle Tipps zur Selbsthilfe, damit jeder Patient auch selbst möglichst viel zur Verbesserung seines Zustandes beitragen kann.

Nun ist ein großer Traum in Erfüllung gegangen: Ich habe die Weiterbildung zur Heilpraktikerin eingeschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie abgeschlossen. Dadurch darf ich nun von zu Hause aus eigenständig diagnostische und therapeutische Maßnahmen im Bereich der Physiotherapie durchführen, auch ohne Verordnung vom Arzt.

Werdegang/Qualifikation

Ich absolvierte nach der Abiturprüfung die Ausbildung zur staatlich geprüften Physiotherapeutin am Klinikum Ingolstadt. Bald darauf folgte meine Ausbildung zur Manualtherapeutin. Nach vielen Berufsjahren in diversen physiotherapeutischen Praxen und anschließender Familienzeit, habe ich mir durch die Weiterbildung zur sektoralen Heilpraktikerin nun den lang gehegten Wunsch einer physiotherapeutischen Privatpraxis erfüllt.

 

Allgemeines zu: Heilpraktiker eingeschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie

Seit August 2009 gibt es für Privatversicherte und Selbstzahler die Möglichkeit, direkt zur Physiotherapie zu gehen, ohne vorher einen Arzt aufzusuchen. Physiotherapeuten können seitdem die „Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde, eingeschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie“ – oder manche sagen verkürzt: die "sektorale Heilpraktikererlaubnis" erwerben, die ihnen erlaubt, eigenständig diagnostische und therapeutische Maßnahmen im Bereich der Physiotherapie durchzuführen.

Eine sektorale Heilpraktikerin für Physiotherapie untersucht Patienten mit Beschwerden und stellt fest, ob eine physiotherapeutische Behandlung angebracht oder ob eine ärztliche Abklärung notwendig ist. Falls physiotherapeutische oder manuelle Therapiemaßnahmen angewendet werden können, führt sie die Behandlung ohne ärztliche Verordnung durch. Dies bedeutet, dass sie eigenständig entscheidet, welche Art der Behandlung sowie deren Häufigkeit und Frequenz angemessen sind. Patienten können daher ohne vorherigen Arztbesuch direkt eine physiotherapeutische Behandlung in Anspruch nehmen. Sollte die Befundlage unklar sein, wird der Patient zur weiteren Abklärung an einen Arzt weitergeleitet.

Die sektorale Heilpraktikeruntersuchung und die eventuell darauffolgenden physiotherapeutischen Behandlungen sind Privatleistungen und werden normalerweise nicht von der Krankenversicherung übernommen. In besonderen Fällen könnten jedoch bestimmte Vertragsbedingungen, Tarife oder Zusatztarife Ihrer Krankenversicherung die Kosten für sektorale Heilpraktikerleistungen abdecken. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung.

Heilpraktiker  üben ihren Beruf eigenverantwortlich aus und zählen zu den freien Berufen im Sinne des §18 EstG, ihre Leistungen sind umsatzsteuerfrei. Somit ergeben sich bei der Abrechnung formale Vereinfachungen. Die Preise für die Leistungen lehnen sich an das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker an. Der Heilpraktiker schließt mit dem Patienten einen Behandlungsvertrag (§630a BGB), der ihn zur Leistung versprochener Dienste, wie Bemühen um Heilung oder Linderung der Krankheit im gegenseitigen Einverständnis, den Patienten zur Gewährung einer Vergütung verpflichtet. Die Gewährung der Vergütung ist nicht von einem Heilerfolg abhängig, es besteht jedoch für den Heilpraktiker die Verpflichtung zu einer gewissenhaften Behandlung unter Beachtung der Aufklärungs- und Sorgfaltspflicht. Abgerechnet wird direkt mit dem Patienten nach erbrachter Leistung.

Ablauf bei mir: 

Wir starten mit einer Beratung sowie einer Anamnese und Untersuchung. Falls die Untersuchung ergibt, dass eine physiotherapeutische Behandlung sinnvoll ist und Sie mit dem Behandlungsvertrag und den Honoraren einverstanden sind, beginnen wir direkt mit der ersten Behandlungseinheit gemäß dem vorher erstellten Behandlungsplan. Sollte die Befundlage unklar sein, leite ich Sie umgehend zur ärztlichen Abklärung weiter. Die Kosten für Beratung und Untersuchung/Anamnese werden trotzdem, unabhängig von einer nachfolgenden Behandlung, direkt in Rechnung gestellt. Meine Honorare lehnen sich an die Gebührenordnung für Heilpraktiker an und sind vor Ort einsehbar. Der Patient verpflichtet sich, die Rechnung unabhängig von einer Erstattung durch Dritte wie Beihilfe oder Privatkassen sofort in bar zu begleichen. 

Planen Sie für den ersten Termin bitte ca 80 Minuten für Untersuchung und Behandlung ein. 

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