FAQ / Infos für Patienten

FAQ / Informationen für Patienten

Wie bekomme ich einen Termin?
Terminabsprachen erfolgen bei mir ausschließlich per Telefon. Anfragen über E-Mail sind möglich, hinterlassen Sie darüber gerne Ihre Telefonnummer. Gerne rufe ich sie zurück, um Weiteres zu besprechen. Denn das direkte Gespräch mit Ihnen benötige ich bereits vor dem ersten Termin, um erste Informationen auszutauschen und ggf. zu beraten.

Gibt es Parkplätze und ist die Praxis barrierefrei?
Parkplätze gibt es direkt vor dem Haus oder vor der linken Garagenhälfte.
Zum Behandlungsraum müssen insgesamt 16 Stufen überwunden werden.

Was muss ich zu meiner Therapie mitbringen?
Bitte ein großes Handtuch und ggf. eine kurze Sporthose zum ersten Termin mitbringen. Falls Sie ein Privatrezept ausgestellt bekommen haben, dieses bitte mitnehmen. Falls Sie Befunde o.ä. passend zum aktuellen Beschwerdezustand haben, bitte gerne mitbringen.

Wie läuft der erste Termin ab?
Zuerst berate ich Sie über den Ablauf, die verschiedenen Möglichkeiten des weiteren Vorgehens und darauf folgt die Anamnese und Befundung: d.h. ich stelle z.B. Fragen zum bisherigen Symptomverlauf, zum allgemeinen Gesundheitszustand, zu bisherigen Therapien. Dann folgt die physiotherapeutische Befundung z.B. zur Körperhaltung, zu möglichen Asymmetrien, zu Bewegungseinschränkungen mit aktiven und passiven Tests. Daraus ergibt sich die Diagnose. Falls die Diagnose eindeutig und die weitere Therapie mit den Maßnahmen der Physiotherapie zu realisieren ist, sprechen wir über ihre Ziele und die verschiedenen Möglichkeiten, die voraussichtliche Dauer/Häufigkeit der Therapiemaßnahmen. Darüber schließen wir einen Behandlungsvertag und starten direkt mit der ersten Therapieeinheit. Über die erbrachten Leistungen erhalten Sie am Ende des Termins eine Rechnung, die Sie bitte direkt in bar begleichen. Für den ersten Termin dürfen Sie bitte ca. 80 Minuten einplanen.

Wie lange dauert normalerweise eine Behandlung?
Im Rahmen meiner Behandlung als Heilpraktiker eingeschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie kann ich meine Behandlungszeiten frei einteilen und mich am Behandlungsziel orientieren. Die therapeutische Betreuung und die umfassende Diagnostik stehen hier im Mittelpunkt. In der Regel dauert daher eine Behandlungseinheit ca. 45 - 60 Minuten.

Was ist zu tun bei Krankheit oder terminlicher Verhinderung:
Bitte informieren Sie mich so früh wie möglich diesbezüglich. Entweder via Telefon/Handy oder auch per Mailnachricht.

Wie berechnet sich das Honorar für die Behandlungen?
Das Honorar für die Behandlung berechnet sich nach dem tatsächlichen Zeitaufwand und nach den geleisteten Heilmitteln. Ich lehne mich bei der Berechnung des Honorars an die Gebührenordnung für Heilpraktiker an. Die genauen Preise bespreche ich vorab mit ihnen in einer schriftlichen Patientenvereinbarung, meine Gebührenübersicht liegt vor Ort aus. Denn für die Leistungen von Physiotherapeuten mit sektoraler Heilpraktikererlaubnis gibt es keine amtliche Gebührenordnung, die die Höhe der Vergütung verbindlich festlegt. Der Therapeut ist deshalb bei der Kalkulation seiner Abrechnungssätze im Rahmen der ortsüblichen Entgelte (§ 612 Abs. 2 BGB) oder aufgrund besonderer Vereinbarung völlig frei. Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten die Rechnungen eines Heilpraktikers in der Regel nur, wenn eine Zusatzversicherung für diesen Bereich abgeschlossen wurde. Bitte klären Sie im Vorfeld Genaueres mit Ihrer Versicherung ab.  Bei Privatversicherten empfehle ich ebenso, vor Behandlungsbeginn Rücksprache bezüglich des Erstattungsanspruchs mit der Versicherung zu halten, um die Kostenübernahme abzuklären.

Darf ich als Selbstzahler einen Termin vereinbaren?
Ja, sie dürfen auch ohne Rezept und vorherigen Arzttermin zu mir kommen, sofern Sie die Untersuchung/und bei klarer Befundlage die anschließende Behandlung selbst bezahlen. Abgerechnet wird im Rahmen der Gebührenordnung für Heilpraktiker. Die Rechnung bitte gleich vor Ort in bar bezahlen.

Darf ich als Privatversicherter einen Termin vereinbaren?
Sie können mit und ohne Privatrezept zu mir kommen. Die Privatkassen übernehmen die Kosten für die Behandlungen abhängig von Ihrem individuellen Vertrag mit Ihrer privaten Krankenversicherung durch den Zusatz Heilpraktiker. Die Abrechnung erfolgt über Privatrechnungen, die am jeweiligen Behandlungstag ausgestellt und gleich in bar beglichen werden. Die heilpraktische/physiotherapeutische Behandlung von Privatpatienten ist nicht durch eine Gebührenordnung geregelt. Es gilt ausschließlich das BGB §612. So kann jeder Therapeut eigene, angemessene Preise für seine Leistungen erheben. Ich halte mich bei der Festsetzung von Gebühren weitestgehend an die GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker). Die Berechnungsgrundlage ist die zum jeweiligen Zeitpunkt gültige Gebührenübersicht meiner Praxis. Diese liegt für Sie zur Ansicht vor Ort bereit. 

Bitte beachten: 
Eine Rechtsbeziehung besteht lediglich zwischen Patienten und Heilpraktiker. Zwischen dem Heilpraktiker und der Krankenversicherung des Patienten besteht ausdrücklich keine Rechtsbeziehung! Die Höhe etwaiger Erstattungsleistungen an den Patienten richtet sich nach dem Inhalt des zwischen dem Patienten und der jeweiligen Versicherung geschlossenen Krankenversicherungsvertrages. Auch wenn Krankenversicherungsunternehmen für die Angemessenheit der Vergütung physiotherapeutischer/heilpraktischen Leistungen eigene Höchstsätze festgelegt haben, berühren diese nicht das Rechtsverhältnis zwischen dem Heilpraktiker und dem Patienten. Der Privatpatient muss also damit rechnen, dass er seine Aufwendung möglicherweise nicht komplett erstattet bekommt.

Darf ich als gesetzlich versicherter Patient mit einem Rezept zur Physiotherapie Termine vereinbaren?
Nein, Heilpraktiker-Leistungen sind unabhängig von den gesetzlichen Krankenkassen. Das heißt, Sie können ihr Rezept nicht bei mir einlösen. Als Selbstzahler sind Sie aber gerne willkommen.

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